08-06-10
Den Lecks auf der Spur
Schwarzenbek (jns) – DIN 1986 Teil 30. Das ist sie, die offizielle Bezeichnung für eine Verordnung, die vielen Haus- und Grundbesitzern zurzeit Kopfzerbrechen bereitet. Aber warum denn eigentlich? Es ist doch alles ganz einfach. Und damit auch wirklich jeder die neue Regelung zum Thema Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen versteht, hat das Land Schleswig-Holstein netterweise eine hilfreiche Handlungsempfehlung zur Umsetzung der neuen Norm verfasst. Das Resultat: 42 Seiten auf Behördendeutsch, die es braucht, um zu wissen, was es nun mit dieser Dichtigkeitsprüfung auf sich hat. Klar, dass da der Klärungsbedarf groß ist. Der vom Verein »Haus und Grund« veranstaltete, kostenlose Informationsvortrag von Jörg Balk, Werkleiter des Eigenbetriebs Abwasser in Schwarzenbek, fand dementsprechend großes Interesse bei den Bürgern der Europastadt. Die Veranda in Schröders Hotel war bis auf den letzten Platz mit Besuchern gefüllt. Sie alle nutzten die Gelegenheit, sich über die neuen Vorschriften zu informieren und auch bezüglich der Kosten Fragen loszuwerden – denn: Die Norm 1986 Teil 30 besagt, dass zur Vermeidung von Verunreinigung des Grundwassers durch Lecks in Zuleitungen und dadurch austretendes Abwasser eben diese Zuleitungen auf Kosten der Grundstücksbesitzer zu prüfen sind.
Ein weiteres Problem, das dadurch vermieden werden soll, ist ein seltener bedachtes: Durch Lecks kann Grundwasser nicht nur austreten, sondern auch in die Leitungen eindringen. Die zu reinigende Wassermenge wird damit für den Eigenbetrieb Abwasser unnötig größer, die Kosten für die Klärung steigen. Doch zunächst entstehen für die Grundeigner Kosten. Bis 2015 müssen sie durch spezialisierte Unternehmen mit entsprechender Kameratechnik die Zuleitungen vom Haus zur Hauptleitung prüfen lassen. Dabei erstellt die jeweilige Firma im Idealfall auch einen Lageplan beziehungsweise Bestandslageplan der Rohrleitungen auf dem Grundstück (siehe Bild). Doch diese ganze Spezialistenarbeit will natürlich auch bezahlt werden. Unter 30 Euro pro Meter Rohrleitung findet sich also kein seriöses Angebot.
Jörg Balk warnte vor allem vor Haustürgeschäften. Diese Prüfung dürfen Unternehmen durchführen, die dafür zertifiziert sind. Diese Zertifikate sollten Sie sich bei Auftragsvergabe auf jeden Fall zeigen lassen. Weitere Kosten entstehen dann bei der Feststellung eines Schadens an den Rohrleitungen. Je nach Art des Schadens muss dieser entweder sofort oder binnen zwanzig Jahren behoben werden. Nicht nur an Akribie, mit der die Norm und ihr Begleitwerk ausgearbeitet worden sind, sondern auch an Konsequenz ist die neue Regelung also kaum zu übertreffen.